Grenze für Schonvermögen auf 5000,- € angehoben
Der Bundesrat hat aktuell der Anhebung des Freibetrages für das allgemeine #Schonvermögen nach §90 SGB XII von 2.600 € auf jetzt 5.000 € zugestimmt. Die Änderung gilt ab dem 01.04.2017.
Bitte berücksichtigen Sie dies im Falle eines Streites mit dem Sozialamt.
Die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie im Download-PDF.