Abschied
braucht
Austausch und
Begegnung

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Grenze für Schonvermögen auf 5000,- € angehoben

Der Bundesrat hat aktuell der Anhebung des Freibetrages für das allgemeine #Schonvermögen nach §90 SGB XII von 2.600 € auf jetzt 5.000 € zugestimmt. Die Änderung gilt ab dem 01.04.2017.

Bitte berücksichtigen Sie dies im Falle eines Streites mit dem Sozialamt.

Die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie im Download-PDF.

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