Abschied
braucht
Austausch und
Begeg­nung

Besuchen Sie die Gedenkseite von:
Besuchen Sie die Gedenkseite eines geliebten Menschen:

Ausbildung zur Bestattungsfachkraft

Als modernes Bestattungshaus bieten wir in der Region Düren/Aachen Dienstleistungen in den Be-
reichen Bestattungsvorsorge, Bestattungen und Trauerbegleitung an
. Im Zentrum unseres Handelns stehen dabei Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse, die wir mit Empathie, Flexibilität und größtem Willen bis ins Detail für Sie erfüllen. Dafür schöpfen wir unsere Kraft aus einem engen Miteinander. So arbeiten wir seit vielen Jahren Hand in Hand zusammen, halten uns gegenseitig den Rücken frei und sind füreinander da, um gemeinsam auch für Sie da zu sein.

Wir sind ein Meisterbetrieb im Bestatterhandwerk, sind als besonders qualifiziertes Unternehmen mit dem Markenzeichen „Bestatter vom Handwerk geprüft“ vom Bundesverband Deutscher Bestatter ausgezeichnet, das regelmäßig von der ZDH CERT überprüft wird.

Weitere Details zur Ausbildung gibts es hier.

Team Bestattungshaus Mirbach

Die Ausbildungsstelle für 2023 ist bereits vergeben!

 

 

 

Bist du an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit interessiert und gehst gerne mit Menschen um?
Bestattungsfachkräfte betreuen und beraten Angehörige in einer schwierigen Zeit. Sie helfen und unterstützen eine Bestattung nach individuellen Vorstellungen und Wünschen durchzuführen.

Schreib uns eine Mail mit deinen Unterlagen

Aktuelles aus der Bestattungswelt erfahren

Wissenswertes rund um Tod, Trauer und Bestattungen Mirbach

Angehörige werden skrupellos ausgeraubt

Beerdigungs-Einbrecher” studieren Todesanzeigen

Wenn Nachbarn und Angehörige am Grab des Verstorbenen Abschied nehmen, schlägt ihre Stunde:

Einbrecher schlagen zu, wenn die Beisetzung samt Trauerfeier anberaumt ist...

Kleines Jubiläum

Seit vier Jahren sind wir im Grünen Weg

Der Umzug ist uns nicht leicht gefallen, hat sich aber gelohnt. Während der langen Umbauphase lag unser Augenmerk darauf, das bestehende Gebäude mit dem neuen Anbau so zu verknüpfen das eine fast perfekte Symbiose entstehen sollte. Jetzt mit vier Jahren darin Leben und Arbeiten können wir mit Sicherheit sagen: Ja, es ist gut geworden...

Auch in unserer Arbeit verknüpfen wir das "Alte", also gute und bewährte Traditionen mit dem "Neuen", dem Individuellen und Persönlichen. Und manchmal ist das Neue auch nur das wiederentdeckte Vergangene...

Bestattungen Mirbach treffen

Wir laden Sie ein nach Langerwehe

Tag der offenen Tür

Was macht eigentlich ein Bestatter? Wie ist das mit dem Tod? Was sage ich zu trauernden Menschen? Über dies und vieles mehr sprechen wir mit Schulkindern, Religionsgruppen, Pflegeschülern und allen Interessierten beim Tag der offenen Tür unseres Bestattungshauses in Langerwehe. Die Führung ist selbstverständlich kostenlos – vereinbaren Sie einfach Ihren Wunschtermin mit uns: Tel. 02423 90 11 02.

Antworten finden

Häufig gestellte Fragen an das Bestattungshaus Mirbach

Ob bei unserem Tag der offenen Tür, bei Trauer­gesprächen oder in der Vorsorge­beratung – Menschen, die zu uns kommen, haben oft viele Fragen an uns persönlich oder allgemein rund um das Thema Bestattung. Und das ist auch gut so! Fragen Sie alles, was Sie beschäftigt, über das Sie mehr erfahren wollen, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter und unterstützen Sie mit all unserem Wissen und unserer Erfahrung. An dieser Stelle haben wir einige der häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt. Noch schöner ist es natürlich, wenn wir Ihre Fragen persönlich beantworten können. Rufen Sie uns einfach an: Tel. 02423 90 11 02.

Fragen zu den Aufgaben der Angehörigen

Die Angehörigen sind grundsätzlich verpflichtet einen Verstorbenen zu bestatten. Dies gilt für Verwandtschaftsverhältnisse bis zum dritten Grad (siehe unten). Sind keine Angehörigen aufzufinden oder sind diese nicht zahlungsfähig, so übernimmt ggf. das Sozialamt auf Antrag die Bestattung und die Kosten.

Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).

Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen. Dabei verlieren die Bestattungspflichtigen jegliches Mitspracherecht, was den Ablauf der Bestattung anbelangt.

Verstirbt ein Angehöriger zuhause, so muss zuerst der Hausarzt kontaktiert werden. Ist dieser nicht erreichbar, so muss ein Notarzt angerufen werden. Ist dies geschehen, so kann der Bestatter benachrichtigt werden, um den Zeitpunkt der Überführung des Verstorbenen festzulegen und um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, so muss nur der Bestatter benachrichtigt werden, die restlichen Formalitäten erledigt der Bestatter.

Es gibt keine "Zuständigkeiten" bei Bestattungsunternehmen. Sie sind Kunde und können völlig frei wählen. Sie als Auftraggeber allein entscheiden sich für einen Bestatter ihres Vertrauens.

Lassen Sie sich niemals auf ein Bestattungsunternehmen ein, dass ungerufen oder unabgesprochen von jemand anders vermittelt auf Sie zukommt!
Hier ist leider Korruption im Spiel.

Nicht grundsätzlich. In der Regel gilt, dass man nur dort beigesetzt werden kann, wo man den letzten Wohnsitz hatte, bzw. wo man gewohnt hat, bevor man aus Pflegegründen umziehen musste. Genaueres ist aber in der entsprechenden Friedhofssatzung beschrieben. Meist kann jedoch die Friedhofsverwaltung über (gut begründete) Ausnahmen entscheiden.

Verstorbene sind in Nordrhein-Westfalen spätestens 36 Stunden nach dem Tode, jedoch nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung, in eine Leichenhalle zu überführen. Hierzu zählen auch entsprechende Räumlichkeiten bei Bestattern.

Auf Antrag von Hinterbliebenen kann die örtliche Ordnungsbehörde die Aufbewahrung Toter an einem anderen geeigneten Ort genehmigen, wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass hiergegen keine Bedenken bestehen.
Dies gilt nicht für die Aufbewahrung Toter im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen.

D.h. möchten Sie ihren lieben Verstorbenen noch länger zuhause halten, müssen die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden.

Die Bestattung der Leichen und Totgeburten ist erst zulässig, wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist und das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat oder eine Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes (die sogenannte Rückstellungsbescheinigung) vorliegt oder wenn sie auf Anordnung der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbe- oder Auffindungsortes erfolgt.

Erdbestattungen dürfen frühestens vierundzwanzig Stunden (ab 01.10.2014) nach Eintritt des Todesvorgenommen werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann eine frühere Bestattung aus gesundheitlichen Gründen anordnen oder auf Antrag von Hinterbliebenen genehmigen, wenn durch ein besonderes, aufgrund eigener Wahrnehmung ausgestelltes Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes, die nicht die Leichenschau nach § 9 durchgeführt haben, bescheinigt ist, dass die Leiche die sicheren Merkmale des Todes aufweist oder die Verwesung ungewöhnlich fortgeschritten und jede Möglichkeit des Scheintodes ausgeschlossen ist.

Erdbestattungen müssen innerhalb von zehn Tagen (ab 01.10.2014) durchgeführt werden. Liegen innerhalb dieser Frist die o.g. Bescheinigungen nicht vor, so hat die Bestattung unverzüglich nach deren Eintritt zu erfolgen.

Setzen Sie sich mit uns kurzfristig in Verbindung. Wir verfügen über internationale Netzwerke der Bestatterverbände, so dass wir in der Lage sind von jedem Punkt der Erde einen Verstorbenen nach Hause zu bringen.

Wenn sich niemand um die Bestattung eines Verstorbenen kümmert, bestattet zunächst das Ordnungsamt. Dieses ermittelt allerdings Angehörige, und stellt dann die Bestattung in Rechnung.
Dies kommt den Angehörigen i.d.R. deutlich teurer, als eine Bestattung direkt zu beauftragen. Vor allem haben sie so keinen Einfluss auf die Art und Weise der Bestattung.

Fragen zu den Bestattungskosten

Natürlich ist der emotionale Wert eines persönlichen Abschieds und die damit verbunden Erinnerungen, die in den Herzen der Trauernden zurückbleiben unbezahlbar. Dennoch hat jede Bestattung ihren Preis. Dieser ergibt sich zum einen aus den Kosten für Ihre persönlichen Wünsche rund um die Beisetzung, Dekoration, Trauerfeier und Trauercafé. Zum anderen spielen dabei  die öffentlichen Gebühren für Friedhof und Ämter eine Rolle. Es wäre deshalb unseriös, Ihnen einen Pauschalpreis zu nennen, dennoch möchten wir mit den folgenden Preisbeispielen eine Orientierungshilfe geben. Verlassen Sie sich jedenfalls darauf: Wir sorgen nicht nur dafür, dass der Abschied entspricht, sondern auch die Kosten Ihren Vorstellungen entsprechen. Von Anfang an reden wir deshalb offen mit Ihnen über die einzelnen Kostenpunkte, loten dabei gemeinsam aus, was Ihnen besonders wichtig ist oder was auch entfallen könnte. Unsere Stärke ist es, schon mit kleinen liebevollen Details eine große Wirkung zu erzielen. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in Raten zu zahlen. Um Angehörige von den Bestattungskosten zu entlasten, entscheiden sich übrigens immer mehr Menschen für die finanzielle Absicherung im Rahmen einer Bestattungsvorsorge. Dazu beraten wir Sie gerne näher.

Beispiel 1:

Feuerbestattung mit Trauerfeier

Inklusive Beisetzung der Urne auf dem Friedhof.
Alle Kosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer

  • Unsere Leistungen: 1990 €
  • Gebühren: 80 €
  • Grabstelle und Beisetzung: 1000 €
  • Krematorium: 390 €

Unsere Leistungen

  • Sarg, Urne und Einkleidung
  • Überfuhrung vom Sterbeort
  • Hygienische Versorgung
  • Einbettung
  • Trauerfeier (ohne Redner)
  • Überfuhrung zum Krematorium
  • Überfuhrung zur Beisetzung
  • Formalitäten: Todesbescheinigung, Beurkundung beim Standesamt, Abmeldungen von Versicherungen (Krankenkasse, Altersversorgung usw.), Regelung des digitalen Nachlasses.

Teilsumme: 1990 €

Gebühren

  • Sterbeurkunden (dreifache Ausführung)
  • Gebühren Amtsarzt

Teilsumme: 80 €

Grabstelle und Beisetzung

zzgl. Kosten für Blumenschmuck und Redner


Teilsumme: 1000 €

Krematorium


Teilsumme: 390 €


Summe der Kosten: 3460 €

Beispiel 2:

Seebestattung ohne Trauerfeier

Inklusive Einäscherung
Alle Kosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer

  • Unsere Leistungen: 990 €
  • Gebühren: 80 €
  • Seebestattung: 300 €
  • Krematorium: 390 €

Unsere Leistungen

  • einfacher Sarg, Urne und Einkleidung
  • Hygienische Versorgung
  • Überfuhrung zum Krematorium
  • Überfuhrung zur Beisetzung
  • Formalitäten: Todesbescheinigung, Beurkundung beim Standesamt, Abmeldungen von Versicherungen (Krankenkasse, Altersversorgung usw.), Regelung des digitalen Nachlasses.

Teilsumme: 990 €

Gebühren

  • Sterbeurkunden (dreifache Ausführung)
  • Gebühren Amtsarzt

Teilsumme: 80 €

Seebestattung

zzgl. Kosten für Blumenschmuck und Redner


Teilsumme: 300 €

Krematorium


Teilsumme: 390 €


Summe der Kosten: 1760 €

Beispiel 3:

Erdbestattung

Inklusive Beisetzung des Sargs auf dem Friedhof.
Alle Kosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer

  • Unsere Leistungen: 1900 €
  • Gebühren: 80 €
  • Grabstelle und Beisetzung: 1000 €

Unsere Leistungen

  • Kiefernsarg und Einkleidung
  • Hygienische Versorgung
  • Überführung vom Sterbeort
  • Sargträger
  • Trauerfeier
  • Todesbescheinigung, Beurkundung beim Standesamt, Abmeldungen von Versicherungen (Krankenkasse, Altersversorgung usw.), Regelung des digitalen Nachlasses

Teilsumme: 1900 €

Gebühren

  • Sterbeurkunden (dreifache Ausführung)
  • Gebühren Amtsarzt

Teilsumme: 80 €

Grabstelle und Beisetzung

zzgl. Kosten für Blumenschmuck und Redner


Teilsumme: 1000 €


Summe der Kosten: 2980 €

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. (siehe Frage: Bin ich verpflichtet zu bestatten?)

Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen i.H. des Sozialhilfesatzes haben, kann ein Antrag beim zuständigen Sozialamt auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden.
Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe wird nach einem festgelegten Satz die einfachste und billigste Bestattung durchgeführt.

Die Vermögensverhältnisse der Auftraggeber (Bestattungspflichtigen) der Bestattung sind von Belang.
Siehe "Wer muss die Bestattung bezahlen?"

Ja. Die Bestattungspflicht besteht auch dann, wenn die Bestattungspflichtigen die Erbschaft (z. B. wegen Überschuldung oder weil sie mit dem Verstorbenen zerstritten waren) ausschlagen.
Grundsätzlich ergibt sich die Bestattungspflicht aus dem Familien- oder Verwandtschaftsverhältnis und hat nichts damit zu tun, ob man dem Verstorbenen nahe stand oder ob man ihn unter ungünstigsten Umständen vielleicht überhaupt nicht kannte.

Ein rechtlicher Betreuer (§ 1896 BGB) ist nicht verpflichtet, die Bestattung des früheren Betreuten zu veranlassen (außer im Bundesland Sachsen aufgrund einer dortigen Sonderregelung).

Nicht unbedingt. Oft sind die Friedhofsgebühren wesentlich höher als bei "normalen" Urnengräbern. Jedoch entfallen die Kosten für Grabstein und Grabpflege.

Da die Kosten des Bestattungsunternehmens identisch zu einer normalen Feuerbestattung sind, kann ein Rasenreihengrab oder eine Baumbestattung eine gute Alternative darstellen.

Fragen zur Abschiednahme

Sie sind völlig frei in der inhaltlichen Gestaltung einer Trauerfeier. Musik, Redner - individuelle Wünsche sind immer möglich, solange sie nicht gegen "die guten Sitten" oder die jeweilige Friedhofssatzung verstoßen.

Wir. Wir bieten in unserem Haus auch Trauerredner und die komplette Gestaltung einer Trauerfeier nach Ihren Wünschen. Egal welcher Religion oder Überzeugung Sie sind.

Alternativ kann natürlich auch jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis eine Ansprache halten, wobei das wegen der emotionalen Belastung nicht unbedingt die beste Lösung ist.

Ja. Wir sprechen mit Ihnen individuell Ort und Zeit ab. In unserem Haus steht Ihnen für die Abschiednahme und/oder einer kleinen Trauerfeier unser Trauerraum zur Verfügung.

Ein Verwandter, Freund oder Bekannter ist verstorben. Vielleicht haben Sie es in der Zeitung gelesen, von anderen gehört oder einen Trauerbrief bekommen. Was nun? Nehmen Sie sich Zeit, ordnen Sie Gedanken und Gefühle und lassen Sie Ihrer Trauer Raum.

Sie sollten in jedem Falle auf die schlechte Nachricht reagieren und Ihre Betroffenheit ausdrücken. Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen ein harter Schlag und so schwer es fallen mag – sie helfen den Trauernden, indem Sie an ihrem Schmerz teilhaben. Nicht auf die Todesnachricht zu reagieren ist eigentlich undenkbar, selbst wenn Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren könnten, würde es den Hinterbliebenen nicht helfen und einen Eindruck von Gefühllosigkeit hinterlassen.

Wenn Sie ein naher Freund oder Verwandter des Verstorbenen waren, werden Sie den Angehörigen einen persönlichen Besuch abstatten wollen und Hilfe anbieten; waren Sie ein Arbeitskollege und kennen den Hinterbliebenen nicht, beschränken Sie sich vielleicht auf den Besuch der Beerdigung. Ihre Reaktion hängt von Ihrer Beziehung zum Verstorbenen, zu den Hinterbliebenen und nicht zuletzt auch von Ihrer Persönlichkeit ab.

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine Extremsituation, die Sie vor ungewöhnliche Fragen stellt. Sie sind gezwungen, auf für Sie vollkommen ungewohnte Art mit anderen Trauernden / Hinterbliebenen zu kommunizieren. Wie begrüßt man jemanden, der gerade einen geliebten Menschen verloren hat?

Sollten Sie laut sprechen oder lachen? Verbindliche Antworten darauf kann es nicht geben, allerdings gibt es einige Regeln, die Ihnen helfen können:

  1. Vermeiden Sie Floskeln. Belasten Sie die Hinterbliebenen nicht mit leeren Worthülsen wie z. B. „das wird schon wieder“. Wenn Ihnen gar nichts Passendes einfällt, dann schweigen Sie besser. Ein Blick, ein Händedruck oder eine Umarmung sagen oft schon genug.

  2. Wenn Sie einen Kondolenzbrief schreiben, verwenden Sie schlichtes weißes Papier und einen schlichten Umschlag. Schreiben Sie von Hand.

  3. Verfassen Sie Ihren Kondolenzbrief direkt nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben.

  4. Vorgedruckte Karten sollten Sie genauso wie Musterkondolenzen nicht verwenden - gehen Sie ganz individuell auf den Trauerfall ein.

  5. Überlegen Sie, was und wie Sie etwas sagen möchten und berücksichtigen dabei die besondere Lage der Hinterbliebenen.

  6. Versuchen Sie nicht, das Ereignis zu relativieren, sondern helfen Sie in der Trauer durch Ihren persönlichen Zuspruch.

  7. Sprechen Sie keine privaten und persönlichen Ereignisse  an, die nicht auch im Zusammenhang mit dem Verstorbenen stehen.

  8. Geben Sie Ihre Beileidsbekundung möglichst persönlich ab, insbesondere wenn es sich um nahe Verwandte oder Bekannte handelt.

  9. Sollten Sie die Möglichkeit haben, erscheinen Sie zur Beisetzung. Es gibt keine bessere Möglichkeit sein Mitgefühl auszudrücken und dem Verstorbenen Respekt zu erweisen.

  10. Schaffen Sie sich ein Zeitpolster und versuchen Sie, etwas früher da zu sein, vielleicht 10 bis 15 Minuten. Sie sollten nicht zu spät kommen.

  11. Schalten Sie frühzeitig das Handy aus, idealerweise nehmen Sie es erst gar nicht mit. Während des Trauergottesdienstes, dem Weg zum Grab und der Beerdigung selbst sollten Sie schweigen – zum Austausch mit den anderen Trauergästen ist im Anschluss genug Zeit.

  12. Tragen Sie dunkle Kleidung, im Idealfall einen dunklen Anzug mit weißem Hemd und schwarzer Krawatte. Kopfbedeckungen sind für Männer tabu, Frauen können einen dezenten Hut tragen. Kinder brauchen nicht in Schwarz gekleidet sein, aber auch hier sind gedeckte Farben wünschenswert.

  13. Die Beisetzung ist der letzte gemeinsame Moment der Hinterbliebenen mit dem Verstorbenen. Die Verletzlichkeit und der Schmerz sind jetzt besonders groß. Üben Sie sich deshalb in Zurückhaltung und sehen Sie von Beileidsbekundungen, tröstenden Worten oder Umarmungen ab.

  14. Zum eventuell im Anschluss an die Beerdigung stattfindenden Trauermahl / Kaffeetrinken wird explizit eingeladen, d. h. ohne eine solche Einladung sollten Sie nicht dort erscheinen. Ein solches Zusammensein soll den Übergang von der Trauer zur Normalität schaffen, vom Tod zum Leben. Hier haben Sie Gelegenheit, Ihre guten Erinnerungen an den Verstorbenen mit den anderen Gästen zu teilen, zu weinen und zu lachen.

Fragen rund um die Bestattungsart

Grundsätzlich sollten Sie bei jeder Bestattungsart, bei der keine direkte Grabstätte besteht, Ihren Willen zu Lebzeiten aufschreiben. Also bei jeder Art von Ascheverstreuung und Seebestattung.

Bei einer anonymen Bestattung ist zwar auch nicht sichtbar ein Grab vorhanden, jedoch ist die Stelle bei der Friedhofsverwaltung genaustens notiert und die Urne/Sarg kann jederzeit wieder ausgegraben werden.

Ja. Aus hygienischen Gründen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist ein Sarg zwingend erforderlich. Durch das Verbrennen des Holzes wird erst die Temperatur erreicht, die für die Einäscherung notwendig ist. Ohne den Sarg müsste wesentlich mehr Energie hinzugefügt werden, die den Betrieb von Krematorien erheblich verteuern würden.

Die Aufbewahrung von Totenasche zu Hause ist in Deutschland nicht zulässig. Genaueres regeln die jeweiligen Landesgesetze. Im Ausland besteht die Bestattungspflicht in den meisten Fällen nicht.

100 Prozent sicher, da immer nur ein Sarg verbrannt wird.

Die Kremationsöfen sind so konstruiert, dass immer nur ein Sarg in die Brennkammer passt. Jeder Sarg bekommt von Anfang an eine einmalige Kennzeichnung, die auf einem feuerfesten Stein später auch bei der Asche in der Urne ist.

Die meisten Krematorien bieten auch immer wieder mal einen Tag der offenen Tür an, wo man sich selber von der Technik und den überprüfbaren Abläufen überzeugen kann.

 

In den 1990er Jahren wurden die Urnen umgestellt, da zu leichte Urnen nicht auf den Grund gesunken sind und teilweise wieder ans Ufer geschwemmt wurden.

In europäischen Nachbarländern kann man die Asche auch direkt auf der See verstreuen, also komplett ohne Urne.

Während der vorgeschriebenen Ruhezeiten kann eine Umbettung nur aus wichtigem Grund erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Umbettung nur auf Antrag und aus wichtigem Grund, sofern andere Vorschriften (allgemeine Gesundheitsgefahr bei ansteckenden Krankheiten o.ä.) dem nicht entgegenstehen.

Nach Auffassung von Gerichten können wichtige z. B. sein:

- Wenn der Verstorbene im falschen Grab bestattet worden ist
- Wenn den Angehörigen der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar ist, z. B. wegen hohen Alters oder Wohnortwechsel
- Wenn Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen

Es gibt die Möglichkeit einer sogenannten Dauergrabpflege, die entweder über uns oder mit einem Friedhofsgärtner besprochen und in Auftrag gegeben werden kann.

Wenn das Grab so bleiben soll wie es ist, können Sie eine Dauergrabpflege in Auftrag geben. (siehe: Wer pflegt mein Grab, wenn keiner da ist?)

Auf Antrag (mit Genehmigung verschiedener Behörden) kann auch eine Umbettung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Leichnam oder die Urne exhumiert wird, also aus dem Grab herausgeholt wird und in einem neuen Grab an ihrem jetzigen Wohnort beigesetzt wird.

Näheres regeln die jeweiligen Friedhofssatzungen.

 

Weitere Fragen rund um das Thema Bestattung

Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag (siehe: Was bedeutet Bestattungsvorsorge?)

Natürlich können Sie auch mit guten Freunden darüber sprechen im Vertrauen daraus, dass die später dann ihre Wünsche erfüllen.

Durch eine Bestattungsvorsorge wird die Bestattung zu Lebzeiten geregelt. Es wird die Bestattungsform, der Ablauf der Trauerfeier, das Sarg-/Urnenmodell und die Grabstätte festgehalten.

Sie können alle Einzelheiten Ihrer eigenen Bestattung Vertraglich festlegen und so Ihre letzten Dinge unabänderlich regeln.
Sie können Ihren Angehörigen Entscheidungen abnehmen und - wenn sie die finanzielle Seite geregelt haben - auch hier entlasten.

Es ist Ihre Entscheidung.

Jeder Betrieb, der dieses Zeichen führen darf, hat zum Einen nachgewiesen, dass dort Personen arbeiten, die über besondere Fachkenntnis verfügen und zum Anderen der Betrieb sich freiwillig einer regelmäßigen Prüfung unterzieht.

Gleichzeitig ist dies der Nachweis für die jährliche Überprüfung durch die ZDH ZERT, dass mindestens die Anforderungen nach DIN 15017 eingehalten werden.

Seit dem 1.1.2003 gibt es die dreijährige Ausbildung zur Bestattungsfachkraft. Als Voraussetzungen sollte man Einfühlungsvermögen und formal einen Hauptschulabschluß haben.

Weitere Informationen gibt es bei Bestatterverbänden der Länder und des Bundes.

Ich möchte mich noch einmal für Ihre würdevolle, sehr gepflegte Begleitung bedanken. Ohne Ihre Hilfe hätte ich es nicht gemeistert.

(Kundenstimme)

Schreiben Sie in unser Gästebuch