Vorkehrungen mit Ihrer Bestattungsvorsorge treffen
Geben Sie sich und Ihrer Familie Sicherheit
Auf den ersten Blick ist es vielleicht etwas befremdlich, sich mit der eigenen Bestattung auseinanderzusetzen. Spätestens aber auf den zweiten ist es für immer mehr Menschen eine wichtige, vorrausschauende Entscheidung. Bei Ihrer Mirbach Bestattungsvorsorge können Sie weit mehr als nur die Art der Beisetzung für Ihre letzte Reise planen. Von der Dekoration und den Ablauf der Trauerfeier über die Musik und den Trauerdruck bis hin zur Bestattungsart und zu persönlichen Grabbeigaben – wir halten all Ihre Vorstellungen verbindlich für Sie fest. Damit bleiben Sie selbstbestimmt bis zum Schluss und nehmen Ihrer Familie eine große emotionale Last ab. Ganz nebenbei fühlt es sich auch einfach gut an, vorbereitet zu sein und alles geregelt zu wissen. Haben Sie jetzt schon erste Ideen zu Ihrer Beerdigung? Erzählen Sie uns gleich davon, wir beraten Sie kompetent.
Bestattungsvorsorge finanzieren
Sichern Sie Ihre Wünsche und Ihre Familie auch finanziell ab
Das Treundhandkonto
Damit Ihre Vorstellungen später auch umgesetzt und Ihre Familie nicht mit den Kosten belastet wird, beraten wir Sie auch zur finanziellen Absicherung Ihrer Wünsche. Eine Möglichkeit ist ein Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das Konto ist zweckgebunden und dadurch sicher vor dem Zugriff Dritter, wie etwa dem Sozialamt.
Die Sterbegeldversicherung
Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur bietet Ihnen in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung mit günstigen Monatsraten sowie vollem Versicherungsschutz nach nur 1,5 Jahren. Sie werden bis zum 80. Lebensjahr ohne Gesundheitsfragen aufgenommen. Ob Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung – gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, welche Art der finanziellen Absicherung für Sie am besten passt.
Bestattungswünsche notieren
Nutzen Sie unser Online-Formular für Ihre Vorsorgeplanung
Unser Online-Vorsorgeformular soll Ihnen dabei helfen, sich erste Gedanken zu Ihrer Bestattungsvorsorge zu machen. Sie können es für die eigenen Unterlagen ausdrucken oder direkt an uns senden, damit wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich zu Ihren Wünschen beraten können.
Testament & Co. schreiben
Erfahren Sie, wie Sie Ihren letzten Willen festhalten
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie an dieser Stelle lediglich allgemeine Informationen von uns erhalten. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen weder eine Rechtsberatung ersetzen noch die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Broschüre Erben und Vererben
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Broschüre Patientenverfügung
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.
Ähnlich wie bei der Vorsorgevollmacht legen Sie in der Betreuungsverfügung fest, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Die in der Betreuungsverfügung bestimmte Person wird jedoch nur in dem Fall und in dem Umfang tätig, der von einem Gericht bestimmt wird. Sie wird gerichtlich überwacht und kann, wenn sie sich als ungeeignet erweist, durch eine andere Person ersetzt werden. In der Betreuungsverfügung können allerdings Sie auch festlegen, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll.
Broschüre Betreuungsverfügung
Da ich mich sehr gut beraten fühlte, auch das Preis-Leistungsverhältnis stimmte, habe ich Sie auch schon weiterempfohlen.
(Kundenstimme)